S21 medial noch nicht abgeräumt!

Aus einer E-Mail von heute:
Der angestrengte Versuch, das Thema S21 unter Berufung auf die Volksabstimmung medial abzuräumen, scheint zu scheitern.“

Heute in der taz: Das Allgemeine Eisenbahngesetz lässt den drastischen Rückbau der Verkehrsinfrastruktur nicht zu, als der sich S 21 erwiesen hat.
Was der gesunde Menschenverstand schon lange wusste, ist inzwischen ebenfalls gut belegt, unwidersprochen von der Bahn, wissenschaftlich und durch bahninterne Dokumente: Ein achtgleisiger Tiefbahnhof kann nicht die Kapazität eines sechzehngleisigen Kopfbahnhofs bieten und erst recht keine Leistungssteigerung um 30 Prozent in der Spitzenstunde, wie sie von den Projektbefürwortern versprochen und wie es Grundlage der Volksabstimmung im November 2011 war.“ (Zitat Eisenhart von Loeper)