"Mehr als ein Bahnhof" (4)

(Zu Stuttgart 21 erschien am 13.11.2015 im überregionalen Teil der Südwestpresse (nach der Stuttgarter Zeitung die auflagenstärkste Zeitung von überregionalem Interesse) ein zweiseitiger Artikel, der in einer Blog-Serie kommentiert werden soll.)

Zeitleiste (3):
August 2010, Abrissarbeiten
Der Bonatzbau ist denkmalgeschützt, seine Seitenflügel nicht. Ihren Abriss können die S-21- Gegner nicht verhindern: Trotz Protest und Störaktionen muss erst der Nordtrakt weichen, im Januar 2012 folgt dann der Südflügel.“
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Glatt gelogen oder nur schlampig recherchiert? Umgekehrt dürfte es sein: durch den Teilabriss des Bahnhofs verliert dieser seine Bedeutung als Denkmal oberster Schutzwürdigkeit. Aus dem Memory 2 „Der Bock als Gärtner“:

„Warum verhindert das Landesdenkmalamt den Abriss dieser zum Kulturdenkmal Hauptbahnhof gehörigen Teile nicht? Warum wird dieses großartige Bauwerk (oberste Schutzwürdigkeit § 12) und Wahrzeichen Stuttgarts so zum Torso verstümmelt? Die Antwort: Zuständig als Denkmalbehörde ist die Stadt Stuttgart. Wer ist letztlich verantwortlich? Nach Auskunft des Landesdenkmalamts: Herr BauBM Hahn ist direkt zuständig, Herr OB Schuster als sein Vorgesetzter in der Verwaltung ebenfalls. Und, o weh, oberste Denkmalschutzbehörde ist in unserem Land das Wirtschaftsministerium (nicht das Kultusministerium). Diejenigen, also Sie, sehr geehrte Herren BM Hahn und OB Dr. Schuster, die Kraft Amtes den Bahnhof schützen sollten, wollen ihn wegen S21 zu einem großen Teil abreißen lassen.“