rechtlich Gewalt

Bericht aus der Gerichtsverhandlung gegen eine Robin Wood-Aktivistin, die sich auf einem Baum angekettet hatte. Es handelte sich um eine Revisionsverhandlung gegen das erste Urteil: 30 Sozialstunden. Zu dem Zeitpunkt der Tat war sie Heranwachsende. Im Gerichtssaal waren ungefähr 20 Zuhörer von uns. Aus dem Protokoll der Parkschützerin Nina Picasso:

„Plädoyer Anwalt: Sein Hauptaugenmerk war der Gewaltbegriff. Das Mädchen war passiv, freundlich, widerstandslose Wegführung, Beamten haben sich nicht als Opfer gesehen. Sie leistet nicht Widerstand gegen Beamte, sondern gegen das Projekt. Demokratie muss das aushalten,- "geduldetes Übel", es mag lästig für Stuttgart sein, aber es ist kein gewaltsamer Widerstand. Urteil ist Aushöhlung der Gewalt. Kein Krafteinsatz notwendig, von keiner Seite. Keine aggressive Konfrontation. Die Polizei ist nicht unser Gegner, sondern die Projektverantwortlichen und das Projekt. Keine Opfer! Tatbestand der Gewalt liegt nicht vor.
Plädoyer Staatsanwalt: Tatsache bestätigt. Sie war zwar kooperativ, gab sogar den Polizisten Tipps, war freundlich. Trotzdem ist es rechtlich Gewalt…“
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Die geschiedene Ehefrau von Berlusconi bekam vom Gericht täglich 100 000 Euro als Unterhalt zugesprochen, um ihren gewohnten Lebensstandard zu halten. Zwei Urteile für arm und reich, für opferbereiten Idealismus und verschwenderisches Leben.