Baurecht auf tönernen Füßen

Gastbeitrag, aus einem Schreiben von Dipl.-Ing. Engelbert Rolli:

Das zentral wichtigste und am heftigsten umstrittene Argument der Gegner von S 21 ist die Feststellung: 

  • dass im Entscheidungsprozess für S 21 über Jahre hinweg alle Entscheidungsgremien entweder von den Befürwortern mit falschen Informationen gezielt getäuscht
  • und/oder ihnen wichtige Informationen vorenthalten
  • und/oder offensichtliche Unstimmigkeiten bei den Zahlen und Fakten absichtlich von den Entscheidern ausgeblendet wurden

Nur so konnte das, wie bei der Schlichtung überdeutlich geworden, mangelhaft und unvollständig geplante Projekt S 21 den heutigen „Rechtsstand und das Baurecht“ erhalten.

Wenn aber in einem Entscheidungsprozess dieser Art massiv mit unwahren Informationen so gearbeitet wurde, dass das „Dafür“ nur aufgrund von Falschinformation der Entscheider zustande kommen konnte, dann ist diese Entscheidung gerade in einem "Rechtsstaat" nicht mehr haltbar.