Offener Brief an Winfried Kretschmann von Martin Poguntke
Veröffentlicht am 10. Februar 2012 by mbernst | 2 Kommentare
Stuttgart, 09.02.2012
Unterbrechen Sie die S21-Zerstörungsarbeiten
– im Interesse des Landes!
Werten Sie nicht den Volksentscheid höher
als die Schutzrechte der Bevölkerung!
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann!
Ich kann und mag nicht glauben, dass Sie das wirklich glauben, was Sie nun in Facebook zu Stuttgart 21 geschrieben haben.
Sie erwecken in Ihrem Brief den Eindruck, als ob das Ergebnis einesVolksentscheids über dem Gesetz stehen könnte und Sie in höherem Maße binde als all das, was nicht nur Sie, sondern jeden Ministerpräsidenten und jede Landesregierung in erster Linie bindet: Sie müssen auf die Wahrung des Rechts achten und darauf, dass kein Projekt-„Partner“ des Landes die Bevölkerung übervorteilen kann.
- Sie wissen: Es gibt zahlreiche – bislang von niemandem widerlegte – Belege dafür, dass der „Stresstest“ nur durch Betrug von der Bahn „bestanden“ wurde.
- Sie wissen, dass damit die Rechtsgrundlage für die gesamten S21-Verträge und all die Ausnahmegenehmigungen entfällt.
- Sie wissen, dass die Bahn keine grundsätzliche Genehmigung hat, den denkmalgeschützten Bahnhof abzureißen, sondern eine Genehmigung, die unter der Voraussetzung erteilt wurde, dass ein höherer Wert – nämlich der verkehrliche und Infrastruktur-Nutzen des Projekts – überwiegt. Genau dies ist aber nicht mehr gegeben, wenn die Verkehrsleistung von S21 nicht 30% mehr, sondern über 30% weniger beträgt. Für einen Rückbau der Schieneninfrastruktur hat die Bahn keine Genehmigung erhalten, die Bahnhofsflügel abzureißen. Das gleiche gilt für die Fällung der Bäume im Schlossgarten.
- Sie wissen, dass die Bahn bislang keinerlei Anstalten gemacht hat, die in der sogenannten „Schlichtung“ mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung vereinbarten Bedingungen zu erfüllen (keine Fällung von gesunden Bäumen, Anbindung der Gäubahn, Notfallkonzept für die Tunnels, Barrierefreiheit…)
- Sie wissen, dass die Bahn nun zum dritten Mal ihre Annahmen zur Grundwassersituation und ihre entsprechenden Planungen zumGrundwassermanagement ganz grundsätzlich verändert hat und dass es deshalb möglich ist, dass sie auf Dauer gar keine genehmigungsfähige Planung zustande bekommt.
- Sie wissen, dass noch erhebliche Teile der S21-Planung so weit von einer Genehmigung entfernt sind, dass fraglich ist, ob sie jemals umgesetztwerden können.
- Sie wissen, dass Sie selbst die Kofinanzierung des Projekts durch Land, Stadt und Bahn als verfassungswidrig bezeichnet haben.
- Sie wissen, dass die Kosten für S21 auf jeden Fall 4,5 Mrd. überschreiten werden und dass dafür von keiner Seite aus eine Zusage der Kostenübernahme besteht und dass deshalb die Landesregierungmit jeder zusätzlichen Zerstörungs- und Baumaßnahme immer größerem Druck ausgesetzt wird, sich einer Beteiligung – trotz aller gegenteiligen Bekenntnisse – nicht entziehen zu können.
- Sie wissen, dass 43% derer, die beim Volksentscheid gegen einen Ausstieg aus S21 votiert haben, dies aus „Angst vor Ausstiegskosten“ getan haben (laut einer Erhebung des SWR) – nicht, weil sie den Bahnhof wollen.
- Sie wissen, dass die im „Informations“-Prospekt der Landesregierung zum Volksentscheid behaupteten 1,5 Mrd. Ausstiegskosten zulasten des Steuerzahlers nicht eine mögliche Meinung, sondern nachweislich falsch sind (schon allein, weil die Hälfte davon wieder an den Steuerzahler zurück fließen würde, nämlich an die Stadt Stuttgart).
- Sie wissen, dass deshalb der Volksentscheid kein „Leuchtturm der Demokratie“ war, sondern ein mit vielen Millionen aus Wirtschaft und Verbänden erkaufter Betrug derer, die sich so hohe Kosten für Werbung und Irreführung eben leisten können.
- Sie wissen, dass das Ergebnis des Volksentscheids rechtlich noch gar nicht bindend ist, weil noch 16 Beschwerdeverfahren dagegen anhängig sind.
- Sie wissen, dass beim Volksentscheid auch auf der NEIN-Seite kein Quorum von 33% zustande gekommen ist – das Voraussetzung dafür wäre, es mit staatsmännischer Geste als „Gesetzgebungsverfahren“ zu bezeichnen, gegen das sich ein Ministerpräsident nicht stellen darf.
- Sie wissen, dass – auch unabhängig vom Quorum und von den Klagen dagegen – der Volksentscheid rechtlich gänzlich irrelevant ist, weil er ganz einfach nur gescheitert ist und damit nichts anderes passiert ist, als dass die ursprüngliche Rechtslage wieder hergestellt ist, nämlich: Das Land ist NICHT VERPFLICHTET, die S21-Verträge zu kündigen.Nicht mehr und nicht weniger.
Angesichts all dieser Punkte erwarte ich von Ihnen als Ministerpräsident: Setzen Sie nicht all Ihre Argumentationskunst ein, um zu begründen, warum Sie sich „als Demokrat“ an den verlogenen, gekauften und juristisch irrelevanten Volksentscheid halten müssten! Sondern legen Sie Ihr ganzes politisches Geschick darein, in all den genannten Punkten nachzuhaken, Gerichtsverfahren anzustrengen oder zu unterstützen, weitere Schritte, Genehmigungen, Zahlungen des Landes an die Aufklärung von Sachverhalten zu knüpfen usw.!
Dass die von Ihnen behauptete kritisch(!)-konstruktive Begleitung so gar nicht erkennbar ist – das lässt viele Ihrer Wähler fragen: Kommt Ihnen womöglich das Ergebnis des Volksentscheids gerade recht – als Rettung des Koalitionsfriedens?
Niemand erwartet von Ihnen, dass Sie sich morgen früh hinstellen und sagen:Wir beenden S21. Aber von Ihnen – wie von jedem Ministerpräsidenten, unabhängig davon, ob er für oder gegen S21 ist – ist zu erwarten, dass er alles Erdenkliche unternimmt, um Schaden vom Volk abzuhalten,und dass er deshalb dem Druck der Bahn (wie gegenüber jedem anderen Geschäfts„partner“ des Landes) im Interesse des Landes entsprechendenGegendruck entgegen setzt, Bedingungen formuliert, Gelder und Zugeständnisse zurückhält, mit Gerichtsverfahren droht – eben Politik macht und nicht nur Worte.
Natürlich ist es nicht einfach, gegen den Mainstream der wirtschaftsgesteuerten Meinungsmache anzuregieren. Wir brauchen aber – auch auf Bundesebene – keine weitere Partei, die (wie seit langem auch die SPD) in ihrer Politik die Interessen der Bevölkerung den Interessen der Wirtschaft unterordnet. Wir brauchen eine Partei und Politiker – dafür wurden die Grünen gewählt –, die politikfähig sind und nicht zu Handlangern der Wirtschaftslobby verkümmern, sobald die ersten Widerstände auftreten – innerhalb der Koalition oder außerhalb vonseiten der Opposition und der S21-Lobby.
Ich appelliere an Sie als Vertreter einer Umwelt- und Bürgerrechtspartei:
Riskieren Sie nicht durch Ihre Tatenlosigkeit den guten Ruf der Grünen!
Setzen Sie nicht durch eine Unterwerfung unter die Wirtschaftslobby eine zweite Mehrheit für das Grün-Rote Regierungsprojekt aufs Spiel!
Für die Bäume im Schlossgarten ist es eine Minute vor zwölf.
- Noch ist Zeit, umzusteuern.
- Noch können Sie – gänzlich, ohne „undemokratisch“ zu sein – die S21-Zerstörungsarbeiten unterbrechen, bis klare Rechtsgrundlagen herrschen für die Umsetzung dessen, was Sie (wirklich?) für den Willen der Bevölkerung halten.
- Noch können Sie zeigen, dass für Sie das (sogar nur partielle) Baurechtder Bahn nur ein Recht unter vielen ist und nicht als Joker alle Rechte der Bürger dieses Landes schlägt.
- Noch können Sie zeigen, dass Sie Mehrheitsentscheidungen (egal, wie sie zustande gekommen sind) nicht als Ersatz dafür nehmen, regieren zu müssen.
Es grüßt Sie,
Martin Poguntke
Dieser Brief wird namentlich unterstützt von: Eberhard Dietrich, Friedrich Gehring, Michael Harr, Gunther Leibbrand, Guntrun Müller-Ensslin, Wolfgang Schiegg, Martin Schmid-Keimburg, Dorothea Ziesenhenne-Harr
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Zum Blog vom 4.2.12
Betreff: [AB] Fazit Erörterungstermin Fildertunnel
Erkenntnisse des Erörterungstermins –
zur 2. Planänderung des Planfeststellungsabschnittes 1.2 (Fildertunnel)
am 30./31. Jan. 2012 auf der Waldau
Autoren: Gerhard Pfeifer, Ralf Laternser u.a.
Die Bahn kann nicht widerlegen, dass die Eingriffe in den Wasserhaushalt die Grenzen der Modellberechnungen sprengen und es ein großer Feldversuch werden wird.
Die Bahn kann nicht widerlegen, dass der Abstand der Rettungsstollen mit 500 Meter zu groß ist und, dass sie ihre eigenen Vorschriften für Löschwasserstellen nahe Notausgängen einhalten kann.
Die Bahn kann nicht widerlegen, dass die vorgesehene trockene Löschwasserleitung und das Löschwasserreservoir ausreichen, um wenigstens einen Tropfen Wasser innerhalb einer Stunde an den Löschort
zu verbringen.
Die Bahn wird seit vielen Jahren wegen des mangelnden Brandschutzes von der Branddirektion Stuttgart kritisiert. Seit einer Woche gibt es nun angeblich einen Arbeitskreis DB/Branddirektion. Beim Fildertunnel
weigert sich Bahn aber weiterhin vehement gegen Nachbesserungen.
Die Bahn bestellt eine Tunnelvortriebsmaschinen bei der Firma Herrnknecht, obwohl die Planänderung dafür vom Eisenbahnbundesamt (EBA) noch nicht genehmigt ist.
Die Bahn ändert rechtswidrig während des mündlichen Anhörungstermins die Pläne für eine große Kaverne und schiebt andere Pläne nach, ohne dass eine ausreichende Zeit für eine Information oder Anhörung der
Betroffenen gegeben ist.
Die Bahn hat im Bereich der Kavernen noch keine Erkundungsbohrungen durchgeführt, obwohl darüber mehrere Wohnhäuser betroffen sind. Das bedeutet die Bahn baut auf Zufall in einer dicht besiedelten Stadt!
Die Bahn hat bei den Untersuchen keine horizontale Störungen im Berg untersucht. Die Gefahr von Wassereintritt ist somit nicht ausgeräumt. Im Gipskeuper kann es dann zu Quellungen kommen, die zu Hebungen bzw. Schäden an Gebäuden und Tunnelwänden führen können. Prof. Behmel appelliert daher eindringlich die Tunnelwände nicht dünner zu machen.
Die Bahn lehnt ab.
Die Bahn kennt nicht die Gefahr von Quellungen im Schwarzjura, also im oberen Bereich des Fildertunnels. Beim S-Bahntunnel hat es im Untergeschoß der Universität wegen diesem Phänomen große Probleme
gegeben. Ein Vertreter des Landesamt für Geologie bestätigt diesen Sachverhalt.
Die Bahn räumt ein, dass im Planfeststellungsabschnitt 1.1 Talquerung und 1.5 Tunnel nach Feuerbach/Bad Cannstatt wesentlich mehr Wasser abzupumpen ist und das Grundwassermanagement neu aufgerollt werden muss.
Die Bahn operiert beim Grundwassermodell mit veralten Zahlen und überholten Annahmen.
Die Bahn räumt ein, solange das Grundwassermanagement nicht genehmigt ist, kann mit dem Bau des Fildertunnels nicht begonnen werden. Die Fällung der Bäume beim Wagenburgtunnel waren kein Baubeginn, sondern nur eine Baufeldfreimachung.
Fazit:
Bei der Bahn herrscht weiter Planungschaos und es ist von daher nicht
verwunderlich, dass die Baufirmen ihre Aufträge zurückgeben
(Technikgebäude Nordausgang) oder erst gar nicht anbieten
(Nesenbachdüker, Bahnhofstrog, Tunnel nach Feuerbach).
Zum Blog vom 1.2. 2012
Peter Fraemkes letzte Statements
23780
S 21: Abschnitt PFA 1.2 „Fildertunnel“ – Erörterungstermin 30.1.2012
Bericht von Peter Främke aus Neckartailfingen
Das damalige „Schlichtungs-Fernsehen“ mit Heiner Geissler war interessant und sehr informativ. Der gesamte Faktencheck hat bewiesen, dass S 21 nicht gebraucht wird und die bessere Alternative K21 zügig realisiert werden sollte und könnte – heute sogar mit Solardach und all den vielen weiteren Verbesserungen der ArchitektInnen und Ingenieure 22.
Die ganze Show damals hatte nur einen gravierenden Fehler:
Das Ergebnis hatten die „Mächtigen“ schon vorher festgelegt und Heiner Geissler gab es als so genannten „Schlichterspruch“ mit der Tarnbezeichnung „S 21 plus“ bekannt.
Das war überraschend, falsch und machte uns anfangs sprachlos!
Ein Stresstest sollte stattfinden vor dem endgültigen Segen – aber auf keinen Fall eine Untersuchung, was im Vergleich der Kopfbahnhof leistet oder leisten kann und welchen Nutzen S 21 bringen könnte!
Um diesen „Nutzen von S 21“ ging es auch ohne Fernsehen bei der Erörterung über Änderungen PFA 1.2 „Fildertunnel“ - am 30/31.1.2012 in Stgt.-Degerloch.
Die Auseinandersetzungen zwischen den Parteien waren hoch interessant und die
Standpunkte beider Seiten wurden mit viel Sachverstand vertreten.
Für mich ergaben sich daraus erstaunliche Erkenntnisse, als diskutiert wurde, ob es überhaupt ein Baurecht für diesen Abschnitt PFA 1.2 gibt, wie die Bahn meint.
Dabei habe ich gelernt:
Es gibt kein Baurecht für einzelne Planabschnitte ohne das gesamte Vorhaben!
Diese Tatsache wurde eindeutig festgeschrieben bei der ersten Planfeststellung.
So war es damals, vor 9 Jahren:
Es wurde gleich im Jahre 2003 bei dem ersten und wichtigen Abschnitt PFA 1.1 „Tunnelbahnhof“ vom Regierungspräsidium im Protokoll festgeschrieben, dass die Genehmigung nur gültig ist, wenn der unterstellte Nutzen des Gesamt-Vorhabens auch noch gesichert ist nach der Prüfung aller weiteren Abschnitte
.
Dies entspricht einem Vorstandsbeschluss der Bahn, der nach schlechten Erfahrungen in den Vorjahren festgelegt hatte, dass Bauvorhaben erst begonnen werden dürfen, wenn alle Planfeststellungen genehmigt sind und damit auch alle Kosten feststehen.
Ein Beschluss, der nie mehr widerrufen oder geändert wurde.
Eine vernünftige Bestimmung, die damals auch kein Problem darstellte, denn es wurde von der„Vorhabensträgern“ (Juristendeutsch!) immer - ohne Beweis - behauptet, dass der quer gelegte Durchgangsbahnhof im Tunnel mit nur 8 Gleisen ( anstatt 16 bisher) doppelt(!) so viel leistet und mit dem Verkauf der Gleisgrundstücke fast alles finanziert werden kann.
Außerdem ging man wohl auch davon aus, dass alle sinnvoll festgelegten Abschnitte zügig durchgeplant und kalkuliert werden, sodass dann das gesamte Vorhaben hätte begonnen werden können.
Und so ist es heute, nach 9 Jahren im Januar 2012:
Noch immer gibt es keine eingereichte Planung für den Bauabschnitt 1.3 „Flughafen/ Messe“, auch nicht für den Güterbahnhof.
Andere Abschnitte sind nicht mehr genehmigt, weil Änderungen nötig sind. Verfrüht angefangene Arbeiten wie das Grundwassermanagement müssen neu geplant werden. Die Arbeiten GWM wurden per Gerichtsbeschluss gestoppt.
Ganz gravierend:
Der Nutzen des gesamten Vorhabens ( „Stuttgart 21“ genannt“ ) ist nicht mehr gegeben!
Dieses wurde durch Gutachten und die Projektgeschichte nachgewiesen:
S21 bringt weniger Verkehr auf die Schiene als bisher.
S21 schleust maximal 49 Züge durch (nach eigenem Wunsch-Stresstest der Bahn)
S21 kann bei hartem Stresstest noch weit weniger Züge bewältigen (nur 30-32?)
S21 kann nie mehr erweitert werden
S21 ist nur in Teilbereichen geplant (Torso)
S21 als Ganzes ist noch nie fertig geplant worden
S21 ist noch nie als Ganzes kalkuliert worden
S21 hat die Kostengrenze von 4,526 Milliarden schon jetzt erreicht
S21 ist eine Gefahr für das Mineralwasser
und so weiter .....
Aus all diesen und weiteren Gründen gibt es also noch KEIN Baurecht für einzelne Abschnitte und auch KEIN Zerstörungsrecht für den Südflügel und den Park!
Aber Bahn und Regierung weigern sich nachhaltig, diese Tatsachen
zur Kenntnis zu nehmen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kosten der bisher durchgeplanten Maßnahmen erreichen bereits die von allen „Vorhabensträgern“ festgelegte obere Kostengrenze von 4,526 Milliarden.
Welche Kosten nach der mittlerweile fast unwahrscheinlichen Prüfung aller Plan-Abschnitte (und der völlig „vergessenen“ Neubaustrecke nach Ulm)
entstehen werden und wie diese finanziert werden sollen, ist bisher ungeklärt.
Wenn kein Nutzen mehr nachgewiesen werden kann oder sogar, wie jetzt zu
erwarten ist, sogar ein Schaden für den Schienenverkehr im Land entsteht,
muss S21 umgehend beendet werden!
Kein Nutzen – kein Baurecht! So steht es seit 2003 geschrieben!
In der Erörterung am 30.1. hat der Anwalt der Bahn (Vorhabensträger!) widersprochen mit dem Argument, dass von dem EBA die Formulierung des Regierungspräsidiums so nicht in den endgültigen Planfeststellungsbeschluss übernommen wurde.
Deshalb haben auch Teilabschnitte allein „Baurecht“ und dürfen ausgeführt werden.
Das ist unglaublich:
Das EBA hat demnach die unkontrollierte Macht, eine sinnvolle Festlegung des Regierungspräsidiums zu umgehen und damit unsinnige Zerstörungen zu „genehmigen“, ohne zu prüfen, ob das ganze Vorhaben überhaupt noch Sinn macht und jemals fertig wird und bezahlt werden kann!
Und niemand gebietet Einhalt! Nicht einmal der Ministerpräsident, der uns dieses fadenscheinige Spiel als „Recht und Gesetz“ verkaufen will. (siehe Brief 25.1.12)
Nein! Hier darf er sich nicht mehr hinter einem falsch informierten Volk verstecken.
Hier muss sofort gehandelt werden, mutig und ehrlich!
Und wenn dann die scheinheilige Koalition dabei zerbricht, dann ist wenigstens der beschworene „Schaden vom Volk“ abgewendet worden.
„Mehr Verkehr auf die Schiene“ haben die GRÜNEN versprochen.
Das geht nicht mit S21, auch nicht in 15 Jahren.
Aber der Stuttgarter Hauptbahnhof kann es schon heute, denn da ist
noch Kapazität frei, mit K21 und K21 plus sogar noch viel mehr..
Man muss es nur wollen!
Das und noch mehr hat Peter Främke aus Neckartailfingen am 30.1.2012 gelernt
und voller Hoffnung aufgeschrieben, weil er „OBEN BLEIBEN“ will
P.S.: Dieser Tunnel wurde übrigens dringend vor der VA an die Fa. Porr aus Österreich vergeben, die in mehreren Fällen unter Korruptionsverdacht steht. Jetzt hat Bahn-Sprecher Dietrich verkündet, dass wegen preislicher Differenzen der Auftrag zurückgenommen wurde.
Also neue Ausschreibung? Kein Wort darüber in der Sitzung am 30.1.
Der Nordflügel wurde abgerissen, aber nie bebaut. Jetzt hat Wolff und Müller aus Stuttgart den Auftrag wegen technischer Risiken zurückgegeben.
Und so geht es grad fort, Herr Kretschmann!
Aber den Park wollen Sie zerstören, als GRÜNER! Oder sind Sie es gar nicht mehr?
Sind Sie nur noch „Projektförderer“?
Zum Blog vom 29. 1. 2011
Offener Brief von Kretschmann
DER MINISTERPRÄSIDENT DES LANDES BADEN-WÜRTTEMBERG
PER E-MAIL
Frau Sigrid Klausmann-Sittler
Dem Parkschützerrat
Herrn Klaus Gebhard
Herrn Matthias von Herrmann Herrn Egon Hopfenzitz
Herrn Walter Sittler
Herrn Volker Lösch
Herrn Werner Sauerborn
Herrn Dr. Christoph Engelhardt Herrn Rudolf Pfleiderer
Herrn Wolfgang Kuebart
Herrn Hans Heydemann
Sehr geehrte Frau Klausmann-Sittler, sehr geehrte Herren,
25. Januar 2012
für Ihre guten Wünsche für 2012 und Ihren Offenen Brief vom 30. Dezember 2011, in dem Sie fordern, es dürften auch nach dem Ergebnis der Volksab- stimmung bis zur abschließenden Klärung der Fragen zum Grundwasserma- nagement, Artenschutz und sonstigen Risiken von der Bahn keine weiteren Fakten geschaffen werden, insbesondere nicht der Südflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs abgerissen und die Maßnahmen im Mittleren Schlossgarten durchgeführt werden, danke ich Ihnen.
Richard-Wagner-Straße 15 Telefon (0711) 21 53 - 0 E-Mail: Winfried.Kretschmann@stm.bwl.de 70184 Stuttgart
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Mit der Volksabstimmung über das „S 21 – Kündigungsgesetz“ konnten zum ersten Mal in der Geschichte Baden-Württembergs die Bürgerinnen und Bür- ger jenseits von Wahlen unmittelbar Einfluss nehmen und in einer Sachfrage eine Entscheidung treffen. An der Abstimmung hat sich ein sehr beachtlicher Anteil von nahezu der Hälfte der Abstimmungsberechtigten beteiligt. Dies ist ein ganz respektabler Erfolg. Die hohe Beteiligung zeigt deutlich, die Men- schen wollen stärker an politischen Entscheidungen beteiligt werden. Ich ver- stehe dies als klaren Auftrag an mich, auf verschiedenen Ebenen mehr Ele- mente direkter Bürgerbeteiligung in diesem Land zu etablieren. Mit der Volks- abstimmung haben wir zwar einen historischen, aber eben nur einen ersten Schritt in eine echte Bürgergesellschaft gemacht. Um dieses Ziel zu errei- chen, wird die Landesregierung zügig konkrete Vorschläge zu deren Umset- zung vorlegen.
Am 27. November 2011 hat sich eine Mehrheit der Baden-Württembergerin- nen und Baden-Württemberger für eine finanzielle Beteiligung des Landes an dem Bahnprojekt Stuttgart 21 ausgesprochen. Selbst in dem Stadtkreis Stutt- gart hat sich keine Mehrheit der Wählerinnen und Wähler für das S21- Kündigungsgesetz ausgesprochen: Mit 52,9 Prozent der gültigen Stimmen wurde ein Ausstieg aus der Finanzierung von Stuttgart 21 abgelehnt. Dieses Votum des Volkes ist für mich zunächst eine schmerzliche Entscheidung, an der ich persönlich noch schwer trage. Immerhin habe ich über ein Jahrzehnt im Landtag und auch sonst gegen das Projekt argumentiert und für Alternati- ven geworben. Ich hatte mir einen anderen Ausgang gewünscht, denn ich bin weiterhin der Überzeugung, dass die Alternativen zu Stuttgart 21 besser ge- wesen wären. Als Demokrat und Ministerpräsident akzeptiere ich den Willen des Souveräns aber ohne jeden Vorbehalt und werde dafür Sorge tragen, dass die Gräben im Streit um den Bahnhof geschlossen werden.
Ich akzeptiere, dass man zu dem Thema Stuttgart 21 auch nach dem eindeu- tigen Ergebnis der Volksabstimmung durchaus noch unterschiedliche Ansich- ten vertreten kann und dies deutlich macht. Das gehört zu einer lebendigen Demokratie. Und das muss sie auch aushalten. Nicht dort, wo Menschen sich
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einmischen – auch wenn sie dies lautstark mit Trommeln und Trillerpfeifen tun – ist die Demokratie in Gefahr, sondern dort, wo sie sich abwenden von der „res publica“, den öffentlichen Angelegenheiten.
Es gehört aber auch zum Wesen der Demokratie, dass man Mehrheitsent- scheidungen akzeptiert, ob sie einem nun gefallen oder nicht. Deshalb muss ich Forderungen an mich oder die Landesregierung, wie der Abriss des Süd- flügels und die Maßnahmen im Mittleren Schlossgarten dürften, solange das Projekt nicht insgesamt planfestgestellt sei, nicht zugelassen werden, weil die Bahn nur Fakten schaffen wolle, ganz klar zurückweisen. Denn im Rahmen der Schlichtungsgespräche unter der Leitung von Herrn Dr. Heiner Geißler und im Vorfeld des „Volksabstimmungs-Wahlkampfes“ konnte sich jede inte- ressierte Bürgerin und jeder interessierte Bürger ein eigenes Bild über die mittelbar zur Abstimmung stehenden Projekte Stuttgart 21 einerseits und Kopfbahnhof 21 andererseits machen. Kein anderes Infrastrukturprojekt in Baden-Württemberg wurde je zuvor dank der kritischen und äußerst fachkun- digen Bürgerschaft so lange und intensiv begleitet und ganz konkrete Alterna- tiven aufgezeigt. Es gab zahlreiche Fachdiskussionen, Informationsveranstal- tungen, Presseberichte und nicht zuletzt das unter der Regie der Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, Frau Gisela Erler, erstellte Infor- mationsheft der Landesregierung. Niemand kann sagen, er habe sich über die jeweiligen Inhalte nicht hinreichend informieren können: Die Fakten, die für und gegen Stuttgart 21 sprachen und sprechen, lagen offen auf dem Tisch. Allen war klar, was im Falle eines Scheiterns des S 21- Kündigungsgesetzes unaufhaltsam kommen wird: Abriss des Südflügels, Freimachung des Baufeldes im Mittleren Schlossgarten zur Errichtung des Trogbauwerkes durch Fällen oder Versetzen der Bäume, Grundwasserab- pumpen und Bestehen sonstiger Risiken. Die Argumente, die Sie gegen Stuttgart 21 anführen, waren der Bevölkerung hinlänglich bekannt. Gleich- wohl hat sich deren Mehrheit am Ende für das Projekt entschieden. An dieser Erkenntnis führt einfach kein Weg vorbei.
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Und weil sich die Mehrheit der Bevölkerung in der Volksabstimmung letztlich für eine finanzielle Beteiligung des Landes an Stuttgart 21 ausgesprochen hat, ist das Projekt insoweit demokratisch legitimiert. Es geht also gar nicht, wie immer behauptet, um Wahrheit oder Lüge. Um es ganz deutlich zu sa- gen: Am 27. November 2011 hat nicht die „Wahrheit“ oder die „Lüge“ gesiegt, denn weder die Mehrheit noch die Minderheit kann für sich in Anspruch neh- men, die „Wahrheit“ zu repräsentieren. Jedes andere Verständnis würde di- rekt in eine „Gesinnungsdiktatur“ führen. Am 27. November hat schlicht die Mehrheit der Bevölkerung entschieden. Es geht also um eine mehrheitlich demokratisch getroffene Entscheidung, die ich in meiner Funktion als Minis- terpräsident und Staatsorgan einfach akzeptieren muss und werde. Ganz egal, ob diese Entscheidung mir nun persönlich passt oder nicht.
Nun gilt es für mich und die Landesregierung, den Bau von Stuttgart 21 aktiv zu fördern, das Projekt gemeinsam mit den anderen Projektpartnern kon- struktiv und kritisch zu begleiten und die Schwächen, die in der Schlichtung zu Tage gefördert wurden, mit „Stuttgart 21 PLUS“ zu beheben. Die Landes- regierung wird allerdings darauf achten, dass der vertraglich vereinbarte Kostendeckel von 4,526 Milliarden Euro eingehalten wird: Denn der Kosten- deckel gilt unabhängig von dem Ausgang der Volksabstimmung. Hierzu gibt es einen einstimmigen Beschluss des Ministerrats vom 13. September 2011. Wird dieser Kostendeckel überschritten, beteiligt sich das Land nicht an den Mehrkosten.
Wenn die Deutsche Bahn AG deshalb in planfestgestellten Abschnitten bau- vorbereitende und rechtlich zulässige Maßnahmen trifft und etwa den Südflü- gel abreißt, obgleich das Projekt insgesamt noch nicht planfestgestellt ist, tut sie dies in voller Kenntnis der damit möglicherweise verbundenen Risiken. Sollte dies zu Problemen und insbesondere unvorhergesehenen Mehrkosten in noch nicht planfestgestellten Abschnitten führen, liegt dies allein im Ver- antwortungs- und Risikobereich der Bauherrin. Der Planfeststellungsbe- schluss Abschnitt 1.1 (Talquerung der Innenstadt mit Hauptbahnhof) des EBA ist seit 28. Januar 2005 bestandskräftig. Dieser erlaubt ausdrücklich den
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„Abbruch Südflügel Bonatzbau“. Weil die Bahn über das Baurecht für den Abriss des Südflügels verfügt, liegt die Entscheidung über den Beginn und die Zweckmäßigkeit bei der Bahn. Sie ist Trägerin des Projekts und Bauherrin.
Und so hat es die Mehrheit der Bevölkerung letztlich gewollt. Denn allen war klar, was im Falle eines Scheiterns des S 21-Kündigungsgesetzes im Einzel- nen kommen würde.
Bevor ich auf Ihre weiteren Forderungen keine Zerstörung des Mittleren Schlossgartens, Abwehr sonstiger wasser- und naturschutzrechtlicher Risiken sowie die aktuellen Maßnahmen am Wagenburgtunnel eingehe, möchte ich zunächst Folgendes einmal grundlegend klarstellen:
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist als (Bundes-)Fachbehörde für die Be- triebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes die zuständige Planfeststel- lungsbehörde. Im Planfeststellungsverfahren selbst sind auch die Auswirkun- gen eines Eisenbahnvorhabens auf die Umwelt zu betrachten. An dem Plan- feststellungsverfahren werden zwar auch die Träger öffentlicher Belange (Landesbehörden z. B. untere Naturschutz- oder Wasserbehörde) beteiligt – aber grundsätzlich „nur“ in Form der Anhörung. Eine Zustimmung des Landes ist zur Erteilung der Genehmigung in der Regel nicht erforderlich. Weil das Land und dessen Behörden nicht unmittelbar verfahrensbeteiligt sind, haben wir leider faktisch auch nur einen sehr begrenzten Einblick in das Verfahren.
Vom Rechtlichen her stellt es für uns eine sehr schwierige Situation dar, dass im Grunde nur das EBA die Deutsche Bahn zu der Einhaltung der gesetzli- chen – insbesondere der naturschutzrechtlichen und wasserrechtlichen – Bestimmungen bei den weiteren Maßnahmen (Bäume und Grundwasserma- nagement) im Mittleren Schlossgarten rechtlich anhalten kann. Das Land und seine Behörden sind auch nicht unmittelbar verfahrensbeteiligt und haben keine Mitsprache- oder Beteiligungsrechte etwa bei der Beurteilung der Fra- ge, ob naturschutzrechtliche Belange der Maßnahme entgegenstehen. Diese Frage muss deshalb das EBA einerseits zügig mit Blick auf die zu planenden
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erforderlichen Sicherungsmaßnahmen der Polizei und das Ende der Vegeta- tionsperiode am 29. Februar, andererseits aber eben auch rechtssicher ent- scheiden. Dabei wird es auch die Frage zu entscheiden haben, inwieweit das Urteil und der Beschluss des VGH Mannheim vom 15. Dezember 2011, wo- nach Vollzugsmaßnahmen zur Verwirklichung der Wasseraufbereitungsanla- ge im Rahmen der 5. Planänderung zu unterbleiben haben und insbesondere keine Baumfällarbeiten durchgeführt werden dürfen, einer Aufhebung des Baumfällverbotes vom 5. Oktober 2010 entgegenstehen.
Ein rechtswidriges Baumfällen darf es nicht geben. Deshalb hat die Landes- regierung dort, wo sie Einwirkungsmöglichkeiten besitzt, diese selbstver- ständlich genutzt: Zur Absicherung hat das zuständige Ministerium für Finan- zen und Wirtschaft deshalb in den Gestattungsvertrag eine Klausel aufge- nommen, wonach sich die Deutsche Bahn nochmals ausdrücklich zur Einhal- tung sämtlicher öffentlich-rechtlicher – insbesondere natur- und artenschutz- rechtlicher sowie wasserrechtlicher – Vorschriften verpflichtet. Des Weiteren wird das Ministerium der Bahn die Flächen im Mittleren Schlossgarten, auf denen das spätere Trogbauwerk des Tiefbahnhofes errichtet werden soll und deshalb baubedingt Bäume verpflanzt oder gefällt werden müssen, erst über- geben, wenn diese nachweist, dass das EBA das Baumfällverbot tatsächlich aufgehoben hat. Zudem soll zum Schutz der Juchtenkäferpopulation auf der Fläche zwischen Ferdinand-Leitner-Steg, der Straße Am Schlossgarten und der Schillerstraße, noch vor dem Beginn der eigentlichen Baumaßnahme ein ca. 1,80 m hoher Schutzzaun errichtet werden. Baumfäll- oder Verpflan- zungsarbeiten sind in diesem Bereich gänzlich untersagt.
Anlässlich der kürzlich von der Deutschen Bahn durchgeführten Rodungen am Wagenburgtunnel wurde von den Parkschützern nun der Vorwurf erho- ben, die Maßnahme sei rechtswidrig gewesen, weil die Anhörung für die Planänderung des Planfeststellungsabschnittes 1.2 („Fildertunnel“) erst für den 30. Januar 2012 vorgesehen sei und die Bahn insoweit über kein Bau- recht für die Einrichtung einer Baustelle verfüge. Des Weiteren habe die Bahn
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mit dem Fällen in der Nacht und bei Wind gegen forstrechtliche Unfallverhü- tungsvorschriften verstoßen.
Wenngleich ich Ihre Kritik an der Art der Vorbereitung und Durchführung von Seiten der Bahn teile, muss ich den Vorwurf, die Landesregierung decke rechtswidriges Verhalten, indem sie eine solche „Nacht- und Nebelaktion“ auch noch polizeilich schütze, zurückweisen. Denn der Planfeststellungsbe- schluss des EBA vom 19. August 2005 zum Abschnitt 1.2 („Fildertunnel“) ist bestandskräftig. Der PFA 1.2 erlaubt der Bahn als Bauherrin in diesem Zu- sammenhang die Einrichtung einer Baustellenfläche nordwestlich des Wa- genburgtunnels. Diese Fläche steht auch nicht im Eigentum des Landes Ba- den-Württemberg. Im Juli 2011 hat das Regierungspräsidium Stuttgart zwar auf Veranlassung des EBA die Anhörung zum zweiten Planänderungsverfah- ren im PFA 1.2 eingeleitet. Gegenstand der Planänderung, die am 30. Januar 2012 erörtert wird, sind aber lediglich die Erhöhung der Tunnelsicherheit durch zusätzliche Verbindungsstollen sowie der optionale Einsatz einer Tun- nelbohrmaschine anstelle der bislang genehmigten Spritzbetonbauweise – also keineswegs der „Fildertunnel“ in seiner Gesamtheit. Die Planänderung berührt die in der bestandkräftigen Planfeststellung vorgesehenen Eingriffe zur Baustelleneinrichtung nordwestlich des Wagenburgtunnels deshalb nicht. Die Untersagung des EBA vom 5. Oktober 2010 bezieht sich ausdrücklich „nur“ auf das Fällen von Bäumen im Mittleren Schlossgarten und nicht auf den Bereich nordwestlich des Wagenburgtunnels.
Auch der von den Parkschützern erhobene Vorwurf, die Bahn habe gegen Unfallverhütungsvorschriften verstoßen – namentlich gegen VSG 4.3, trifft nicht zu. Denn die Unfallverhütungsvorschrift Forsten (VSG 4.3) der Land- wirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ist vorliegend nicht einschlägig, weil es sich bei den besagten Bäumen und Sträuchern nicht um einen Forst im Sinne der VSG oder weitergehender waldrechtlicher Regelungen wie etwa des Bundes- oder Landeswaldgesetzes handelt. Einschlägig ist vielmehr die Un- fallverhütungsvorschrift Gartenbau, Obstbau und Parkanlagen (VSG 4.2). Dort ist in § 3 die Durchführung von Baumarbeiten geregelt. Im Gegensatz zu
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VSG 4.3 ist hier in Absatz 2 die Zulässigkeit „nur“ an ausreichende Sichtver- hältnisse gebunden. Bei gefahrbringenden Witterungsverhältnissen wird dar- über hinaus das Besteigen von Bäumen für unzulässig erklärt. Anhaltspunkte für konkrete Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften bestehen daher nicht.
Deshalb kann ich Ihre Bewertung, es habe sich um eine unrechtmäßige Maßnahme gehandelt, die von der Landesregierung sogar geschützt wurde, in keiner Weise teilen. Andererseits gestehe ich Ihnen aber gerne zu, dass es aus Sicht der Landesregierung sehr wünschenswert gewesen wäre, wenn die Maßnahme am Wagenburgtunnel in gleicher Weise offen und transparent wie die Absperrung des Südflügels kommuniziert und durchgeführt worden wäre. Mit dieser überraschenden Aktion hat niemand etwas gewonnen. Uns liegt viel daran, wieder den Weg des offenen Dialogs vor einem Polizeieinsatz ein- zuschlagen und die Bahn insoweit in die Pflicht zu nehmen. Dass der Protest bei der Absperrung des Südflügels des Stuttgarter Hauptbahnhofes von Friedlichkeit und gegenseitigem Respekt geprägt war, war nämlich nicht zu- letzt darauf zurückzuführen, dass sich die Polizei mit großem Aufwand und akribisch auf diesen Einsatz vorbereitet hatte. Die Transparenz der polizeili- chen Maßnahmen wurde nicht nur angekündigt, sondern vor, während und unmittelbar nach dem Einsatz auch so gelebt.
Für 2012 wünsche ich mir, dass der Protest auch weiterhin von dem geprägt sein wird, was seinen besonderen Charakter bisher ausgemacht hat: Fried- lichkeit, Kreativität, gegenseitigem Respekt und Achtsamkeit.
Dass bei Ihnen angesichts der nun unmittelbar bevorstehenden Maßnahmen am Südflügel und im Schlossgarten die Enttäuschung riesig ist und noch viele andere Gefühle von Wut bis Angst hochkommen, kann ich gut nachvollzie- hen. Gleichwohl möchte ich Sie nach dem klaren Ergebnis der Volksabstim- mung direkt fragen: Können Sie sich ernsthaft einen Ministerpräsidenten und eine Landesregierung wünschen wollen, die sich – weil ihnen ein politisches Ergebnis missfällt – über den Willen der Mehrheit in einem Gesetzgebungs-
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verfahren – denn nichts anderes ist eine Volksabstimmung nach unserer Landesverfassung - hinwegsetzt und sich schlicht nicht an Gesetz und Recht gebunden fühlt? Nach meinem Verständnis von Demokratie und Rechtsstaat- lichkeit kann sich dies am Ende niemand wünschen, auch die nicht, die in der Sache verloren haben.
Mit freundlichen Grüßen
Winfried Kretschmann
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Zum Blog vom 26. 1. 2011
Offener Brief an Ministerpräsident Winfried Kretschmann bzgl. drohender Baumfällungen im Mittleren Schlossgarten
Stuttgart, 25.Januar 2012
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
in diesen Tagen erwarten wir die Stellungnahme des Eisenbahnbundesamts in Bezug auf die geplanten Baumrodungen im mittleren Schlossgarten für Stuttgart 21.
Aufgrund fehlender anders lautender Signale Ihrerseits in der vergangenen Zeit stehen die Zeichen für die Gegner des Großprojekts Stuttgart 21 auf Alarm, müssen wir doch davon ausgehen, dass die Fällung der Bäume im Schlossgarten, darunter vieler prachtvoller mehrhundertjähriger Riesen unmittelbar bevorsteht.
Es sieht so aus, als könne nichts mehr diesen barbarischen Akt aufhalten.
Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle mit einem eindringlichen Appell an Sie, den Menschen, den Christen, den GRÜNEN Winfried Kretschmann wenden.
Eine auch Ihnen bekannte Mitstreiterin, die mir in den letzten anderthalb Protestjahren eine gute Freundin geworden ist, hat mir einmal geschrieben: „Ich habs ja nicht so mit der Sünde – aber die Bäume im Schlossgarten zu fällen, das ist eine!“
Recht hat sie! Unser Schlossgarten mit seinem vielfältigen Baumbestand mitten in der City, um den uns andere Städte beneiden, dieser Schlossgarten ist etwas vom besten, was Stuttgart zu bieten hat! Es will einem nicht in den Kopf, dass es möglich sein soll, die Instrumente unserer Demokratie zur Durchsetzung einer solch bodenlosen Dummheit wie der Zerstörung dieser für das Stadtklima unbedingt notwendigen Oase zu missbrauchen. Anders gefragt: Muss man wirklich zulassen, dass einem kollektiven Organismus, zu dem man selber gehört, die Lunge herausgeschnitten wird, nur weil eine Mehrheit sich dafür ausgesprochen hat, in Zukunft ohne Lunge leben zu wollen?
Da Sie vor Ihrer Wahl zum Ministerpräsidenten auf unserer Seite gegen das Projekt gestritten haben, müsste Ihnen bewusst sein, dass die Baumfällungen den neuralgischen Punkt der Bewegung treffen, an dem diese am empfindlichsten reagiert. Die Fällungen werden bei den Mitstreitern gegen S21 eine Narbe hinterlassen, die sie diesen mit Billigung Ihrer Regierung begangenen Frevel weder verzeihen noch vergessen lassen werden. Der Makel der Schlossgartenrodung wird für alle Zeit nicht nur an Ihrer grünen Partei, sondern insbesondere an Ihrer Person und Ihrem Namen kleben bleiben wie Pech, sehr zum Wohlgefallen der Projektinitiatoren, die diese unrühmliche Rolle an Sie weiterreichen konnten mit dem für sie angenehmen Nebeneffekt, die Bewegung der Obenbleiber und die GRÜNE Landesregierung zu spalten und gegeneinander auszuspielen. Doch nicht nur Projektgegner und der grüne Teil Ihrer Regierung werden in Zukunft auseinanderdividiert sein, sondern auch quer durch die Partei der GRÜNEN wird sich ein Riss ziehen. Das alles wird in der Folge dazu führen, dass Ihre Partei bei einer Wahl in Baden-Württemberg in Zukunft nie wieder einen Fuß auf den Boden bekommen wird.
Ich appelliere deshalb an Sie und an die Adresse der GRÜNEN Mitglieder in der Landesregierung: Machen Sie sich nicht mit den Baumfällungen zu Handlangern der Betreiber- und Befürworterseite, die Sie nichts lieber als in der Rolle der Exekutoren jenes miesesten aller Jobs im Vorfeld ihres Bauvorhabens sehen wollen. Machen Sie sich nicht die Finger schmutzig mit diesen Fällungen, die alles konterkarieren, was Ihre Partei sich je auf die Fahnen geschrieben hat. Wer A sagt, muss nicht B sagen, wenn er erkannt hat, dass B falsch ist (Dies sagt Bertold Brecht, nicht Hannah Arendt). Und wer zugleich mit dem Ausgang des Volksentscheids sein Gewissen und seinen gesunden Menschenverstand wie ein unmodisch gewordenes Kleidungsstück in die Mottenkiste legt, kann irgend etwas in Sachen Demokratie nicht richtig verstanden haben.
Sie wissen, wie wir alle, dass die drohenden Fällungen im Schlossgarten kein Schicksal sind. Kein Wunder ist nötig, um sie zu verhindern. Es würde genügen, wenn Sie die Argumentationsspielräume ausschöpfen würden, die Sie mit der Ausformulierung Ihres eigenen grünroten Koalitionsvertrags festgeschrieben haben.
Ein Letztes: Sie täuschen sich, falls Sie darauf bauen, dass der Protest der Obenbleiber aufhören und Sie als Regierungskoalition Ruhe bekommen werden, wenn im Schlossgarten das Opfer der Baumfällungen vollbracht sein wird. Bewegungen wie die unsere finden nur aus einem einzigen Grund ein vorzeitiges Ende: dann nämlich, wenn offensichtlich ist und man zugeben muss, dass man sich in der Sachlage getäuscht hat. Das aber ist bei uns nun gerade nicht der Fall. Uns macht jeder Tag sicherer, dass wir uns nicht täuschen. Jeder Tag bringt in Bezug auf Stuttgart 21 neue pikante, prekäre und hochpeinliche Details ans Licht, die die vielen klugen Köpfe in unserer Mitte schon lange vorhergesagt haben. Glauben Sie also nicht, die Schaffung unumkehrbarer Tatsachen werde unseren Widerstand schon zum Erlöschen bringen. Das Gegenteil wird der Fall sein. Sie werden uns nicht los, es sei denn, das Projekt stirbt, und es wird sterben. Geben Sie bis dahin nicht weiter die Marionetten im Theaterstück der Bahn, sondern steigen Sie endlich aus jener perfiden Inszenierung aus, an dessen Ende im Herzen von Stuttgart nicht nur denkmalgeschützte funktionsfähige Bausubstanz, sondern vor allem intakte Natur unwiederbringlich zerstört sein wird.
Guntrun Müller-Enßlin
Zum Blog vom 25. 1. 2011
Anzeige, erschienen am 27.1.12 in verschiedenen Printmedien
S21 Ante Portas - Aktion Ostertag
STUTTGART- 21 ante portas. Wollen wir dies tatsächlich?
Konzept Stand 19.01.2012
Stuttgart 21 /S21 scheint nicht mehr zu verhüten sein, die zerstörenden Vorbereitungen laufen. Es scheint den verantwortlichen Politikern und Planern immer noch nicht klar zu sein, welche verheerenden Folgen dieses Projekt für die Zukunft unserer Stadt haben wird. Unsere Stadt wird einen ebensolchen radikalen Eingriff in ihre kulturelle, historische, räumliche, atmosphärische Grundsubstanz, in ihr Grundgesetz erfahren wie vor Jahrzehnten durch die stadtzerstörenden Stadtautobahnen. Uns wird gesagt, durch die Volksabstimmung wollten wir dies. Doch den BürgerInnen war dies nicht bewusst. Darum, ehe es zu spät ist, fragen wir noch einmal: Wollen wir dies tatsächlich?
- Wollen wir, dass der Gründungsbereich, die Keimzelle Stuttgarts zwischen Schloss und
Mittlerem Schlossgarten, zwischen Weinbergen und Uhlandshöhe, wo die sieben Schich-
ten unserer Geschichte übereinander liegen, dieses einmalige Kulturgut aufgeschlitzt, zerstört wird. Kulturgut in Aushub verwandelt wird?
- Wollen wir, dass der Stuttgarter Hauptbahnhof, einer der wenigen „Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung“, international bekanntes und anerkanntes Wahrzeichen der Stadt, seiner Flügelbauten und wesentlicher Innenelemente beraubt, massakriert und verstümmelt und wie eine vergrößerte S-Bahnstation in den Untergrund verlegt wird, die Stadt rascher durchqueren und verlassen kann ?
- Wollen wir, dass die grosszügigen, einmaligen königlichen Parkanlagen vom Zentrum der Stadt bis zum Neckar, an ihrer empfindlichsten Stelle quer zum Tal aufgeschlitzt, durch eine mehrere Meter aufgewölbte baumlose Mondlandschaft mit riesigen Glubschaugen und durch die Fällung Hunderter jahrhundertalter historischer Bäume zerstört werden?
- Wollen wir, dass die Ankunft in Stuttgart mit dem großartigen Blick auf Stadt, Park und Weinberge zugunsten einer Ankunft nach kilometerlanger Tunnelfahrt im Keller aufgege- ben werden soll? Stuttgart als vergrößerte S-Bahnstation sich nur noch durch Beschrif- tung zu erkennen gibt?
- Wollen wir, dass die Lebensadern der Stadt Stuttgart durch den massiven Eingriff in die Ökologie, die Natur und Ressourcen des Talkessels, die Kaltluftströme, die Grundwas- serströme, die Mineralquellen gefährdet und versiegen werden und damit die Stadt nicht nur ihr Gesicht, sondern auch ihren Ruf als Park-, Garten- und Bäderstadt verliert?
- Wollen wir, dass eine trostlose „neue City/Innenstadt“ jenseits des Bahnhofs die „alte City/Innenstadt“ infrage stellt?
- Wollen wir, dass durch ein Projekt längst überholten Fortschrittsglaubens des 19.Jahr- hunderts, das den Fortschritt nach Minuten zählt, die Chance verhindert wird mit dem modernisierten Kopfbahnhof 21 eine stadtschonende, zeitangemessene, eine weitaus, auch finanziell, günstigere Alternativlösung zu erhalten?
Und dies wird uns als Fortschritt verkauft. Fortschritt ist heute meist ein Schritt „fort“ von Werten. Von etwas, das nicht als Konservatismus oder Nostalgie abgetan werden kann und meist mit einem ungeheuren Verlust an Lebensqualität verbunden ist.
- Wollen wir unseren Kindern und Enkeln außer einer jahrzehntelangen Baustelle dieses Zeugnis einer technokratischen Gedanken- und Rücksichtslosigkeit gegenüber der Stadt- und Baukultur, einen solchen Akt von kultureller Barbarei und Selbstzerstörung hinterlassen?
In den vergangenen Jahrzehnten wurde alles getan, den größten Teil des „begehbaren Ge- dächtnis“ der Stadt zu beseitigen, ist man mit S21 dabei die letzten Reste stuttgart-typischer Stadtsubstanz zu zerstören, den Charakter, die Individualität, die Identität der Stadt, ja ihre Seele vollends zu zerstören. Ein gigantischer, nicht wieder gut zu machender Schwaben- streich und Verlust an Stadtkultur, den sich Politiker und Ingenieure ausgedacht haben.
Wir sollten uns unser Gedächtnis, unsere Stadt, unsere Welt, unseren Lebensraum nicht rauben lassen, sollten diese Werte verteidigen.
Wir sollten nicht Abschied von unserer Stadt, unserem Bahnhof und Schlossgarten nehmen und uns nicht der Trauer hingeben. Wir sollten die Hoffnung nicht aufgeben, wie einen Brief ohne Adresse. Selten kommt der Moment, in dem wir all den großen Hoffnungen/ Erwar- tungen gerecht werden müssen, die man an sich selbst und an die Menschen in dieser Stadt stellt. Dies ist einer dieser seltenen Momente.Dieser Verantwortung und Verpflichtung sollten wir uns stellen, unseren Kindern und Kindeskindern zuliebe „Bürger schaut auf Eure Stadt“.
Unterschriften
Günter Agthe, Angelika Asseburg, Prof.Dr.h.c. Max Bächer †, Prof. Dr. Elisabeth Walther-Bense, Dieter Benz, Claudia Betke, Wilfried Biesler, Hans Billinger, Thomas Bock, Prof. Karl-Dieter Bodack,
Dr. Ulrich Börngen, Norbert Bongartz, Erika Borst, Peter Borst, Anette Brand, Dr. Judith Breuer, Petra Bulla, Dorle und Peter Buohler, Prof.Bertold Burkhardt, , Siegfried Busch, Maria Decker,
Ulrich Decker, Evalotte Decker, Lieselotte Decker, Caspar Decker, Frank Distel, Prof. Annegret Droste, Peter Dübbers, Knud Ehrentraut, Karl Ehrhardt, Claudia Eisele, Inge Ellsässer, Prof.Peter Faller,
Hans-Hermann Fiese, Thomas Fütterer, Prof. Dr. Dr.h.c.Karl Ganser, Dr. Helmut Gerber,Wolfgang Gaehr. Karsten Gierss, Prof.Dr.Sylvia Greiffenhagen, Thomas Graf, Peter Grohmann, Uli Gsell,
Prof. Cordula Güdemann, Harald Gutsch, Rose Hajdu, Ulrich Hangleiter, Dr. Liesel Hartenstein, Dr. Elisabeth Heim, Christian Heim, Kurt Hellinger. Holger Hendel, Klaus Honold, Egon Hopfenzitz,
Siegfried Geißel, Dr. Marc Hirschfell, Hermann Höhne, Hilde Hoschek, Andreas Hubler, Gerhard Hütter, Dr.Christian Joppe, Hannelore Jouly, Peter Jung, Nana Just, Tilo Kabel, Joachim Kalka, Prof. Christian
Kandzia, H.W.Kastner, Dr.Georg Kees, Andreas Kegreiß, Dr. Georg Friedrich Kempter, Dorothee Keuerleber, Armin Kilgus, Günter Klepser, Dorothee Knaupp, Birgit Knopp, Eberhard Kögel, Sigrid Kröner,
Dr. D. Kreidt, Bernhard Kreuzer, Kurt Kühfuß,Wolfgang Kuebart, Prof. Klaus Lehmann, Dr. Eisenhart und Gesine von Loeper Dr.Katalin Maiwes, Dr. Hubertus Maiwes, Uwe Mannke, Genia Marohn,
Elke Martin, Attila Medgyesi, Gerda Müller, Ulrich und Reinhilde Noll, Nora Krehl-von Mühlendahl, Guntrun Müller-Ensslin, Christa und Wolfgang Munkert, Maria Munkert, Konrad Nestle,Wendelin Niedlich,
Gottfried Ohnmacht-Neugebauer, Alfred Pantel, Daniela Protzer, Dr. Pump-Uhlmann, Dr. Gerhard Raff, Dieter Reicherter, Heinz Reinboth, Klaus Riedel, Fritz Röhm, Beate Roller, Dieter Rominger-Seyrich, Dr.
Matthias Roser, Cordula Rensch, Dr. Lerke von Saalfeld, Franziska Schäfer, Dr.Hartmut Schäfer, Andreas Schairer, Charlotte Schinlauer, Prof.Dr.Hannelore Schlaffer, Cornelie Schmid, Hermann Schmid,
Fridtjof Schmidt-Eisenlohr, Ulrike Schömer, Eberhard Scholz,Werner Schretzmeier, Dr.Jürgen Schürholz, Prof. Karl-Henning Seemann, Tatjana Seehoff, Dr.Michael Seehoff, Janina von Seydlitz-Kurzbach,
Jochen Siegel,Walter Sittler, Helmut Sommer, Prof.Dr.Klaus Staeck, Heinrich Steinfest, Dr.Wolfgang Sternstein, Gangolf Stocker, Petra Stojanik, Bernd Stolz, Hildegard Strähle, Christoph Strecker, Dankwart
Student, Gabriele Uhlmann, Dr. Freerk Valentien, Rita Vogel, Brigitte Dürr-Voss, Prof. Gerhard Voss, Judith Vowinkel, Prof.Arno Votteler, Ulrike Walder, Prof.Carlo Weber, Dr. Margret Weber-Reich,
Prof. Frank Werner, Sybille und Hans Wezel, Ines Wiedemann, Josef Wiest, Matthias Witte, Sabine Witteborg, Dr.Nika Witteborg-Erdmann, Rainer Wochele, Beate Würtele, Almut Ziegler, Axel Zimmermann,
Joseph Zöttler, Hermann Zoller.
und viele weitere Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger.
Spenden zur Finanzierung der Anzeige erbeten auf Konto Peter Grohmann, GLS-Bank, Konto 801 296 4700, BLZ 430 609 67. Kennwort 'Anzeige'
V.i.S.d.P.: Peter Grohmann, Olgastraße 1A, 70182 Stuttgart , email: peter-grohmann@die-anstifter.de
Zum Blog vom 18.12.2011
Stellungnahme Dr. Engelhardt
Negativwertungen aus dem Papier von Dr. Engelhardt:
- Bahn in „Erklärungsnot“
- unsachliche Äußerungen
- schwache argumentative Basis
- „technisch-wissenschaftlicher Betrug“
- offizielle Darstellung in jedem Fall falsch
- „Bauernfängertrick“
- unbelegte und unlogische Äußerungen
- nicht regelkonform… Regelverstoß
- Falschdarstellung
- geschönte Streckenauswertungen
- mangelhafte Qualität
- Streckenkappung willkürlich zum Zwecke einer „Schönung“
- Taschenspielertrick
- Die Bahn hat ….getäuscht.
- trickreich
- Urverspätungen unzureichend
- vollkommen unzulässig und unverantwortlich
- definitiv falsch
- gegen jeden Grundsatz der wissenschaftlichen Praxis
- Manipulationen
Stuttgart 21: Das Volk sind wir alle und wir stimmen ab – nach “Stimmung” und nach “Wissen”
26. November, 2011, 05:15 geschrieben von redaktion Kommentar verfassen
Rhein-Neckar, 26. November 2011. Rund 7,5 Millionen Baden-Württemberger haben am morgigen Sonntag eine historische Chance. Sie dürfen als Bürgerinnen und Bürger ihren Willen bekunden. Und die “repräsentative Demokratie” der gewählten Volksvertreter hat versprochen, sich an das Votum zu halten. Man darf gespannt sein. Auf das Ergebnis und die Einlösung des Versprechens. Die Volksbefragung entscheidet über das Bahnhofsprojekt Stuttgart 21. Und über unsere Zukunft.
Von Hardy Prothmann
Ich richte als verantwortlicher Redakteur ein persönliches Wort an Sie, liebe Leserinnen und Leser.
Das ist ehrlicher als irgendein sowohl-als auch-Bericht, der letztlich scheinbar “objektiv” daherkommt und bei vielen Medien in Hinterzimmergesprächen schon vorher entschieden worden ist.
Wir Bürgerinnen und Bürger sind morgen aufgerufen, über ein Projekt zu entscheiden, das das Land spaltet. In Befürworter und Gegner. Und wir sind aufgerufen, uns zu dem einen oder dem anderen Lager zu schlagen.
Diese Logik ist beschämend und unwürdig. Leider kann man kein drittes Kreuz machen. Etwa: Fangt nochmal von vorne an.
Man muss sich entscheiden. Dafür oder dagegen. Und selbst das ist kompliziert. Wer gegen Stuttgart 21 ist, muss für das Ausstiegsgesetz stimmen, wer für Stuttgart 21 ist, dagegen.
Das ist so absurd, dass man als erstes eigentlich gegen diesen Schwachsinn stimmen wollte. Doch der Schwachsinn heißt bei uns Verfassung. Er regelt, wir wir sein sollen. Er regelt nicht, wie es besser sein könnte. Nach dem gesunden Menschenverstand. Wenn ein Ja ein Nein bedeutet und umgekehrt, müsste selbst der dümmste Politiker verstehen, dass was schief läuft. Das ist aber leider nicht der Fall.
Die Entscheidung zu Stuttgart 21 ist längst ein “Glaubenskrieg”. Angefacht von Politikern, die uns Bürger als Brüder und Schwestern gegeneinander aufstacheln. Das ist nicht richtig. Das ist falsch. Und das muss korrigiert werden. Eine Politik, die auf das “Gegeneinander” von Interessen setzt, ist nicht richtig, sondern falsch und hat keine Zukunft.
Genauso falsch ist der scheinbare Konflikt zwischen repräsentativer Demokratie und direkter Demokratie. Niemand kann ernsthaft zu jeder Kanalsanierung einen Bürgerentscheid fordern. Das tut auch niemand. Aber das wird behauptet.
Niemand darf sich wundern, wenn große Bauvorhaben ohne echte Bürgerbeteiligung Widerstand erzeugen. Aber es gibt viele Politiker, die sich wundern.
Stuttgart 21 ist das Paradebeispiel einer bürgerfernen, sturen und konfliktorientierten Politik, die Baden-Württemberg und seinen Menschen viel Schaden zugefügt hat.
Deswegen empfehle ich Ihnen, egal ob Befürworter oder Gegner, bei der Volksabstimmung mit Ja zu stimmen. Also für den Ausstieg aus dem Projekt Stuttgart 21.
Denn dieses Projekt ist vergiftet. Durch bürgerferne Entscheidungen, Lügen, Betrug, Unwahrheiten und haltlosen Versprechungen.
Ein Ja zum Ausstieg wäre ein eindeutiges Votum gegen diese maroden Zustände, die unser schönes Baden-Württemberg in zwei Lager teilt, obwohl doch die Menschen an einem Strang ziehen sollten.
Ganz klar, ein Ja bedeutet einen finanziellen Verlust. Die Gegner sagen 350 Millionen, die Befürworter 1,5-2,5 Milliarden Euro. Ganz ehrlich? Wer eine Spanne von 1.000 Millionen Euro nennt, kann nicht ernst genommen werden. Das hat mit “Kalkulation” nichts zu tun, sondern nur mit Propaganda.
Auch die Gegner machen Propaganda. 350 Millionen? Meist wird es teurer. Nehmen wir die Mitte, also 700-900 Millionen Euro. Das ist für jeden von uns unvorstellbar viel Geld – angesichts der Wirtschaftskraft Baden-Württembergs ist es ein kleiner Prozentsatz unserer Leistungsfähigkeit. Der finanzielle “Verlust” ist zu “verschmerzen”.
Überhaupt nicht zu verschmerzen ist der politische Verlust. Die Befürworter konnten nicht überzeugen. Angeblich immer gut gerechnet wurde das Projekt teurer und teurer. Und immer wieder neu auftauchende Dokumente belegen, dass wir Bürgerinnen und Bürger betrogen worden sind. Vorsätzlich. Fortwährend.
Wer gegen das Ausstiegsgesetz stimmt und also für Stuttgart 21, der bestimmt nicht nur über einen Bahnhof, sondern über ein System aus Lug und Trug. Und sollte dieses System “gewinnen”, betrügt und lügt es weiter.
Sollte die Sensation gelingen und das alte System verlieren, gibt es die Chance auf einen Neuanfang. Auf repräsentative Demokratie, die sich im Zweifel dem Votum der Bürger außerhalb von Wahlperioden stellt und damit solche beklemmenden Konflikte wie zu Stuttgart 21 verhindert.
Das wäre ein schöner Traum. Aber einer, an dem man mitwirken kann. Wir alle können daran mitwirken, Politik zu verpflichten und die Verpflichtung zur Politik zu machen.
Die neue Landesregierung ist zerrissen. Die alte war am Ende. Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus ist ein Verfassungsbrecher. Gibt es ein schlimmeres Urteil über einen “Landesvater”? Wohl kaum.
Wenn Sie das alte System bestätigen, was Ihr Recht ist, stimmen sie für einen nicht-lösbaren Konflikt. Stuttgart 21 wird Baden-Württemberg spalten. Nicht in Baden und Württemberg, sondern in Wut und Trotz. Und daran nehmen wir alle Schaden.
Wenn Sie für den Ausstieg stimmen, dann vor allem für eine Ausstieg aus der Verkrustung und für den Einstieg in eine neue Politik, die sich beweisen muss.
Ob ihr das gelingt, ist die entscheidende Frage. Aber im Gegensatz zum verfilzten System ist es die einzige Chance.
Sollte es eine Mehrheit für den Ausstieg geben, dann erfolgt daraus gleichzeitig eine Verpflichtung an die aktuelle Grün-Rote Regierung, es besser zu machen, als die Schwarz-Gelbe.
Sollte diese Chance nicht genutzt werden, kann man die neue Regierung zum Teufel jagen und hat nichts verloren. Man kriegt den alten Teufel wieder.
Vielleicht ist es aber auch wünschenswert, das sich die Mehrheit für Stuttgart 21 ausspricht.
Sollten die Versprechungen aber nicht eintreffen und sollte alles viel teurer werden, dann sollten sich die Befürworter für eine sehr lange Zeit zurückziehen. Doch das wird auch nicht passieren.
Ich empfehle Ihnen, für den Ausstieg zu stimmen und einer neuen Politik eine Chance zu geben. Damit üben Sie einen enormen Druck aus. Also eine wirkliche politische Macht. Die Grün-Rote Regierung muss dann beweisen, dass es besser geht, als bisher.
Wenn Sie gegen das Gesetz und für Stuttgart 21 stimmen, bleibt alles beim alten und hinterher, wie üblich, wills keiner gewesen sein.
Folgen Sie Ihrem Gefühl und dem, was Sie wissen.
Gehen Sie zur Abstimmung.
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Schluss mit dem Gehetze!
Leserbrief zu Gerhard Matzig "Schluss mit dem Gemaule" im SZ-Magazin
Was bewegt einen seriösen, fachkundigen Journalisten wie Gerhard Matzig zu einer Hetzschrift zum Protest Stuttgarter BürgerInnen gegen das Bahnhofsprojekt "Stuttgart 21"? Würden wenigstens die Fakten stimmen. Über 90 Prozent der Protestierer seien Grundstückseigentümer und Hausbesitzer, wird behauptet; in Stuttgart sind höchstens 1000 Hauseigentümer von den geplanten Tunnelbauten betroffen, aber 67000 Stuttgarter haben das Bürgerbegehren für einen Bürgerentscheid unterschrieben.
Das "große allgemeine Dagegensein" beklagt Matzig. Hat er sich die Mühe gemacht, unseren Alternativvorschlag "Kopfbahnhof 21" zur Erhaltung und Verbesserung des bestehenden 17-gleisigen Kopfbahnhofs anzuschauen, den selbst die Bahn bei der Geissler-Vermittlung als realisierbar und technisch möglich bestätigte? Der Tunnelbahnhof sei "leistungsstärker", schreibt Matzig. Offenbar ist ihm nicht bekannt, dass die Zürcher SMA-Bahnfachleute dem Projekt nur eine mäßige betriebliche Leistungsfähigkeit attestieren und selbst eineleistungsfähigere und kostengünstigere Alternative"Kombibahnhof" vorschlagen? "Radikale Tendenzen" und "schiere Militanz" unterstellt Matzig dem "Mob im Gewand des aufgeklärten Bürgertums". Kein Wort zu dem Gewalteinsatz der Polizei am 30. September 2010 mit Schlagstöcken, Reizgas und Wasserwerfern gegen Jugendliche, kein Wort dazu,dass die Protestaktionen in Stuttgart zu 99 Prozent friedlich, zivilisiert, kreativ, ja fröhlich verliefen.Das nenne ich journalistische Hetze.
Als egoistische, ängstliche und fortschrittsfeindliche "Wutbürger" diffamieren Dirk Kurbjuweit (Spiegel), Franz Walter (Uni Göttingen) und Gerd Matzig (Süddeutsche Zeitung) die Menschen, die sich dagegen wehren, dass Politik und Wirtschaft über ihre Köpfe hinweg agieren. Offensichtlich nehmen sie die zahlreichen Studien über die wachsende Kluft zwischen Bürgern und ihren politischen Repräsentanten, die zunehmende Parteienverdrossenheit und den berechtigten Zorn über die Verursacher der weltweiten Finanzkrise nicht zur Kenntnis.
Peter Conradi, Stuttgart
1972 - 1998 SPD-MdB
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SENSATIONELLE STUDIE VON SMA:
S21 IST GEGENÜBER K21 AUCH NOCH LANGSAMER!
Link zur SMA-Studie nicht mehr im Netz, nach wenigen Tagen verschwunden...
Nachtrag:
sma-Analyse gesichert!
Mittwoch 12. Oktober 20:07
Stuttgart 21 und Kopfbahnhof 21
Vergleichende Analyse der Reisezeiten
Dieser sensationell Bericht von sma datiert vom 26. November 2010 und wurde von der alten Regierung BW zurück gehalten, Ende September 2011 veröffentlich und im Blog vom 27. September 2011 von mir zitiert und eingestellt.
Kurz darauf ist er nicht mehr im Netz abrufbar gewesen. Warum nur? Ein (prominenter) Parkschützer hatte dieses Gutachten klugerweise abgespeichert.
Wieder im Netz!
http://www.mvi.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/103129/SMA_Reisezeiten_26_11_2010.pdf?command=downloadContent&filename=SMA_Reisezeiten_26_11_2010.pdf
Kommentar, Zusammenfassung:
Wir alle kennen das Proler-Argument der angeblichen Fahrzeitverkürzungen durch S21. Zum Beweis werden hierfür stets nur einige wenige sorgsam ausgewählte Strecken aus dem Fahrplan herausgepickt. Und natürlich werden dabei auch stets S21 und NBS in unseriöser Absicht vermischt, damit man zu den gewünschten Ergebnissen kommt.
Nun ist vom Verkehrsministerium ein Dokument aus der Ära Gönner veröffentlicht worden, das all diesen Lügen die Grundlage entzieht. Und zwar so rasant, daß man geradezu von politischem Dynamit sprechen muß.
Diese wissenschaftliche Analyse wurde von SMA erstellt. Sie entstand bereits Ende letzten Jahres, wurde aber bislang nicht veröffentlicht.
Untersucht wurden 38220 mögliche Reiseverbindungen zwischen 196 Bahnhöfen. Dabei wurden die Ergebnisse von S21 mit den Ergebnissen von K21 verglichen.
Betrachtet man nur die reinen Strecken ohne Berücksichtigung der Fahrgastzahlen, ergibt sich zusammengefaßt folgendes Bild:
Fahrplanmäßige Verkürzung der Fahrzeiten bei S21 gegenüber heute: 6,3%
Fahrplanmäßige Verkürzung der Fahrzeiten bei K21 gegenüber heute: 4,7%
Beide Varianten führen also wegen der NBS zu Fahrzeitverkürzungen. Der Unterschied zwischen S21 und K21 beträgt aber nur 1,5%. Das macht pro Stunde Fahrzeit gerade mal lächerliche 54 Sekunden aus.
Nun geht aber SMA richtigerweise noch einen Schritt weiter. Denn nicht jede Strecke ist ja gleich wichtig. Es gibt vielgenutzte und weniggenutze Strecken. Deshalb hat SMA in einem zweiten Schritt jede Strecke anhand der Fahrgastzahl gewichtet.
Alle 38.220 möglichen Reiseverbindungen werden an einem durchschnittlichen Werktag von 399.612 Menschen genutzt. Dabei läßt sich jeder Strecke die genaue Nutzerzahl zuordnen. Und es ergibt sich daraus ein interesssantes Ergebnis:
Die Fahrzeitgewinne von S21 konzentrieren sich auf unwichtige gering frequentierte Strecken, während die Fahrzeitgewinne durch K21 vor allem den wichtigen und stark frequentierten Strecken zugute kämen.
Unter Mitberücksichtigung der jeweiligen Fahrgastzahlen ergibt sich daher ein ganz anderes Ergebnis:
Gewichtete fahrplanmäßige Verkürzung der Fahrzeiten bei S21 gegenüber heute: 2,0% (=30 Sekunden)
Gewichtete fahrplanmäßige Verkürzung der Fahrzeiten bei K21 gegenüber heute: 3,6% (=54 Sekunden)
Das heißt: der gewichtete durchschnittliche Fahrzeitgewinn von K21 ist fast doppelt so hoch wie der von S21!
Aber SMA rechnet mit dem Datenmaterial der Bahn, das man offenbar zur Verfügung hatte, noch genauer:
Nur etwa 19% der Reisenden reisen durch S21 künftig schneller (mehr als 2 Minuten), aber 13% der Reisenden reisen durch S21 künftig sogar langsamer (auch um mehr als 2 Minuten) – und das trotz der schnellen Neubaustrecke! Die restlichen 68% -also mehr als zwei Drittel aller Reisenden- reist auch künftig ungefähr gleich schnell wie heute.
FAZIT:
Damit ist nach der Leistungslüge (der Tiefbahnhof schafft ja mit nur 49 Zügen in der Spitzenstunde 10% weniger Züge als der Kopfbahnhof) auch die zweite große Nutzenlüge in sich zusammengebrochen.
Sie wollen Milliarden ausgeben, nur damit wir am Ende weniger Züge haben, die alles in allem auch noch langsamer sind.
Damit wird in Wahrheit die Automobilindustrie gestärkt. So nicht!