grotesk unstimmig

Stuttgarter Zeitung von heute:
„Stuttgart 21 sei „objektiv erforderlich“, der unterirdische Halt am Flughafen gegenüber anderen Varianten, auch der eines Halts an der A8, vorzuziehen.“
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Grotesk unstimmige Zeitungsmeldung vom Mannheimer Verwaltungsgericht, das sich schon 2006 mit dubiosen Gutachten über den Tisch ziehen ließ.

Blog vom 2.7.12:
Die Stuttgarter Nachrichten zur Entkräftung der Klage eines Bürgers gegen dessen drohende Enteignung wegen Stuttgart 21:
„Über die Leistungsfähigkeit von S21 hatte der Verwaltungsgerichtshof bereits im April 2006 positiv geurteilt.“

Seitdem ist so viel bekannt geworden, dass diese Feststellung keine Grundlage mehr hat. Der Rückbau der Schiene ist offensichtlich, Stuttgart 21 hat seine Rechtfertigung verloren.