penetrant und überflüssig?

Quelle (aus PFB1.5) mit der Rechtfertigung für die großen Eingriffe in den Rosensteinpark Seite 346, Befreiung vom Naturschutz Rosensteinpark:

„...insbesondere spricht aber
die überragende Verkehrsbedeutung des Vorhabens als überwiegender öffentlicher Belang hier für eine Befreiung.
Gegenüber dieser
überragenden Verkehrsbedeutung haben die Schutzinteressen, die mit dem Landschaftsschutzgebiet verfolgt werden, zurückzutreten.“
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Ist es penetrant und überflüssig, oben zitierte „Rechtfertigung“ immer wieder im Blog zu zitieren? Die gleiche Begründung muss für den Abriss der Seitenflügel und die Zerstörung des Schlossgartens herhalten. Die schon am 28.8.2012 gestellte Frage ist heute verstärkt gültig samt dem Appell an die Politik :
„Wenn sich nun erwiesen hat, dass die Verkehrsbedeutung marginal, sogar negativ ist (Rückbau der Schiene), womit lassen sich dann die starken Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet Rosensteinpark rechtfertigen? Politik aufwachen, Notbremse ziehen und die fundamentalen Fehler des Projekts nicht länger decken!“