EBA Juni 2020 (6)

Aus dem Schreiben des EBA: „Zum konkreten Fall: Die Planung und Ausführung des Projekts „Stuttgart 21" erfolgt auf Grundlage geltender europäischer und nationaler Gesetze sowie der anerkannten Regeln der Technik. Der EBA liegen derzeit keine Informationen vor, die die Wirksamkeit der Anforderungen in Frage stellen.“
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Justinus Kerner: „Preisend mit viel schönen Reden“. Empfehle der EBA die
Websites der S-21-Gegner, nicht angestrengtes Wegsehen a la Vogel Strauß.