wegducken gilt nicht
27 05. 20 22:13
„Es verbietet sich, den ungenügenden Brandschutz auf 60 km S21-Tunnel als Todesfalle hinzunehmen, weil dies mit dem höchstrangigen Schutz von Leib und Leben Tausender Bahnreisender absolut unvereinbar ist.“
Antrag an die Stadt wg. Brandschutz