Loch im Gemäuer (5)

Ende des Offenen Briefs „Der Bock als Gärtner“ (Memory 2, April 2008) an Baubürgermeister Hahn und OB Schuster:
„Warum verhindert das Landesdenkmalamt den Abriss dieser zum Kulturdenkmal Hauptbahnhof gehörigen Teile nicht? Warum wird dieses großartige Bauwerk (oberste Schutzwürdigkeit § 12) und Wahrzeichen Stuttgarts so zum Torso verstümmelt? Die Antwort: Zuständig als Denkmalbehörde ist die Stadt Stuttgart. Wer ist letztlich verantwortlich? Nach Auskunft des Landesdenkmalamts:
Herr BauBM Hahn ist direkt zuständig, Herr OB Schuster als sein Vorgesetzter in der Verwaltung ebenfalls. Und, o weh, oberste Denkmalschutzbehörde ist in unserem Land das Wirtschaftsministerium (nicht das Kultusministerium). Diejenigen, also Sie, sehr geehrte Herren BM Hahn und OB Dr. Schuster, die Kraft Amtes den Bahnhof schützen sollten, wollen ihn wegen S21 zu einem großen Teil abreißen lassen.“